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Über 40 Jahre gab es Toxoplasmose-Kommissionen am Robert Koch-Institut, vormals Teil des Bundesgesundheitsamtes. Ihre Aufgabe war es, das Amt und damit das Gesundheitsministerium in Frage der Toxoplasmose zu beraten. Das bezog sich im Wesentlichen auf die Schwangerenvorsorge.
Im Jahre 1960 erschien das erste Merkblatt: „Toxoplasmose bei Mutter und Kind. Erkennung, Behandlung und Verhütung. Ratschläge an Ärzte“. Diese Schrift wurde in den Jahren 1973, 1980, 1992, 2001 erneut herausgegeben, wobei der Inhalt dem aktuellen wissenschaftlichen Stand angepasst war. Die Merkblätter haben einen amtlichen Status, da sie ein Teil der seuchenrechtlichen Vorschriften des Bundes sind (abrufbar unter: www.rki.de).
Neben diesen Merkblättern für Ärzte erschienen Verfahrensrichtlinien für die Laboratoriumsdiagnostik von parasitären Infektionen beim Menschen. Ihr Ziel war es bei der verwirrenden Vielfalt von Testmöglichkeiten und Interpretationen der Untersuchungsergebnisse eine einheitliche Richtung zu erreichen und damit auch zu vergleichbaren wissenschaftlichen Aussagen über die Toxoplasmose-Situation in Deutschland zu kommen. Richtlinien über die Toxoplasmose-Serodiagnostik erschienen in den Jahren 1966, 1975, 1976, 1977 und 1989. Es wurden darin der Sabin-Feldman-Test (SFT), die KBR und der IFT beschrieben, desgleichen das im Jahre 1966 geschaffene nationale Toxoplasmose-Kalibrationsserum, das an den WHO-Standard angeglichen ist.
Alle diese vorangegangenen Arbeiten der Kommission verfolgten nicht nur das Ziel, zur Gesundheit des Einzelnen beizutragen, sondern zu einer umfassenden Schwangerenvorsorge gegenüber Toxoplasmose zu kommen. Die Kommission stellte fest, dass die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, die Mutterschafts- und die Kinder-Richtlinien, nicht ausreichen, um die Anzahl der pränatalen Infektionen und deren Folgen in Deutschland wesentlich zurück zu drängen, zumal die bewährte Vorsorge in der „DDR“ endete. Die Kommission forderte daher (1.10.1990) die Erweiterung der Mutterschaftsrichtlinien durch Untersuchung aller Schwangeren, nicht nur der mit „begründetem Verdacht“ auf Toxoplasmose. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ließ sich von der Notwendigkeit bis heute nicht überzeugen.
Allgemein akzeptiert wurden aber die RKI-Richtlinien zum diagnostischen Vorgehen vor und während der Schwangerschaft, einschließlich pränataler Diagnostik, bei Neugeborenen und Kleinkindern. Das Vorgehen geschieht als Stufendiagnostik:
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Toxoplasma-Antikörper-Suchtest |
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Toxoplasma-IgM-Antikörper-Test |
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Toxoplasma-Abklärungsverfahren |
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Einzelheiten sind im RKI-Merkblatt unter www.rki.de enthalten. Die Qualität der Untersuchungen ist durch die Pflichtteilnahme an Ringversuchen (INSTAND) zu sichern.
Die Kommission machte auch Vorschläge zur Chemotherapie. Diese sind im o.g. Merkblatt enthalten. Schließlich gab die Kommission auch Hinweise zur Vorsorge (gesundheitliche Aufklärung).
Die Fortführung dieser Arbeiten auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand ist dringend geboten. Hierbei sind ein Konsens der Fachleute zu erreichen sowie die gesundheitspolitische Durchsetzung zu verfolgen. |
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